Hitzefrei am Arbeitsplatz?
"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel
Es bestehen keine konkreten gesetzlichen Vorschriften über die Verpflichtung, Hitzefrei am Arbeitsplatz zu gewähren
Es bestehen keine konkreten gesetzlichen Vorschriften über die Verpflichtung, Hitzefrei am Arbeitsplatz zu gewähren
Zwar besagt § 618 Abs. I BGB: Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und ……. so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Aber es gibt keine Bestimmung, ab wann die Sommerhitze eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt.
Geregelt ist allerdings etwas zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer und deren Zumutbarkeit und zwar in der Arbeitsstättenverordnung sowie der damit verbundenen Arbeitsstättenregel ASR 3.5. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 ASR muss in Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ bestehen. Der unbestimmten Rechtsbegriff einer gesundheitlich zuträglichen Temperatur wird so konkretisiert, dass die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen je nach Schwere der Arbeit zwischen Plus 12 Grad Celsius bei der Verrichtung schwerer Arbeit und Plus 20 Grad Celsius bei leichte sitzender Tätigkeit liegen muss.
In Sozialräumen wie Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen sollen mindestens Plus 21 Grad Celsius vorherrschen, in Waschräumen mindestens Plus 24 Grad Celsius. Die ASR bestimmt grundsätzlich eine Höchst-Raumtemperatur bis Plus 26 Grad Celsius. Bei darüber liegender Außentemperatur darf jedoch in Ausnahmefällen auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. Wörtlich steht dort unter 4.4 ASR was mit den Arbeitsräumen ist wenn die Außenlufttemperatur über Plus 26 Grad Celsius liegt:
(1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden.In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.: schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
(2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.
Tabelle 4: Beispielhafte Maßnahmen
a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)
(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
(4) Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die absolute Luftfeuchte nicht erhöhen. Dies bedeutet aber, dass zwar Schutzmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden müssen, aber die Arbeitnehmer gem. ASR auch bei über Plus 35 Grad grundsätzlich arbeiten können. Die Maximaltemperatur von Plus 26 Grad Celsius stellt eben nur eine Soll-Forderung dar.
Also haben Arbeitnehmer selbst bei Affenhitze keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit bzw. Verlängerung der Pausen. Verlangt werden können aber Maßnahmen zur Verminderung der Temperatur, wie z.B. das Anbringen von Jalousien.
Denn der Arbeitgeber hat immer eine arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht, d.h. er muss sehr wohl dafür sorgen, dass sich keine konkreten Gesundheitsgefahren realisieren und muss in der übermäßiger Hitze auch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen. Hierzu zählen dann z.B. Ventilatoren oder ein mehr an Pausen, das zur Verfügungstellen von Getränken bei über Plus 30 Grad und selbst in „strengen“ Berufen kann und muss der Arbeitgeber auch erwägen seine Kleidungsvorschriften zu lockern, keine Krawatte, keine langarmigen Hemden etc. Denkbar wäre auch eine Kürzung der täglichen Arbeitszeit- also Hitzefrei am Arbeitsplatz. Aber das ist eben kein zwingendes Muss für den Arbeitgeber sondern ein Kann.
Abgeraten werden muss wohl davor, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung wegen der Hitze zurückbehält und einfach das Erbringen seiner Arbeitsleistung verweigert. Dies wäre zwar denkbar, wenn der Arbeitgeber keinerlei Schutzmaßnahmen ergreift und es aufgrund der hohen Temperaturen zu konkreten gesundheitlichen Gefahren für den Arbeitnehmer kommen kann. Der Arbeitnehmer riskiert hier aber immer, dass er eben nicht beweisen kann, dass dies wirklich der Fall war. Die Gefahr eine Abmahnung, u.U. sogar Kündigung zu kassieren, wäre für den Arbeitnehmer einfach zu hoch. Anzuraten ist einfach das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine gemeinsame adäquate Lösung für beide zu finden. Vielleicht einfach mal mehr Pausen einlegen oder ein Eis für die Belegschaft?
Schöne Grüße aus dem heißen München
Ihre Vorteile
- 25 Jahre Berufserfahrung
- Schnelle Termine
- Persönliche Beratung
- Effektive Lösungen
- Stressfreier Ablauf
- Zuverlässig & Transparent
- 5.000+ Mandanten
Anfahrt
Mandantenstimmen
Mehmet Tokgöz2024-06-06 Sehr gute Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht, sehr empfehlenswert. Wolfgang Moderegger2024-04-17 Ich habe die Dienste von Rechtsanwältin Simone Weber bereits mehrfach in Anspruch genommen, speziell im Bereich des Immobilien- und Mietrechts. Ich bin äußerst zufrieden mit der Qualität der Beratung und der daraus resultierenden Ausarbeitungen. Die Kanzlei hat sich mit Themen wie Gebäudemodernisierung, Mietsteigerungspotenziale und der Umlage von Modernisierungskosten auseinandergesetzt und dabei stets Lösungen präsentiert, die sowohl präzise als auch leicht umsetzbar waren. Frau Weber arbeitet schnell, zuverlässig und lösungsorientiert. Ihre Ausarbeitungen sind nicht nur sofort einsetzbar, sondern auch für meine Mieter verständlich. Ich kann Frau Weber ohne Zweifel weiterempfehlen und werde auch zukünftig gerne auf ihre Expertise zurückgreifen. Yuriy Hrubryn2023-12-08 Die Rechtsberatung wegen des Mietstreits war sehr professionell und die Verhandlungen mit der Gegenseite wurden sehr durchgedacht und vorausschauend von Frau RAin Weber geführt. Ich kann Frau RAin Weber uneingeschränkt weiterempfehlen! Eine sympathische Person & Expertin auf ihrem Gebiet! Vielen Dank für Ihr Engagement!!! Markus Koch2023-06-15 Rechtsanwältin Weber wurde uns im Bekanntenkreis empfohlen und diese Empfehlung möchten und können wir sehr gerne weitergeben. Wir sind mehr als froh, dass uns Simone Weber in unserer Mietrechtsangelegenheit beraten hat. Außergerichtlich und auch vor Gericht selbst. Wir haben uns von Frau Weber über den gesamten Streitfall hinweg immer bestens beraten gefühlt. Insbesondere hat sie es nicht nur juristisch verstanden, uns stets ein gutes Gefühl zu geben, sondern schaffte es immer wieder, den durch die Gegenseite provozierten emotionalen Stress abzumildern und uns auch hier, ein stets gutes Gefühl zu geben. Frau Rechtsanwältin Weber war für uns immer kurzfristig erreichbar und hat jederzeit auf Fragen und Anliegen reagiert. Wir danken Frau Weber von Herzen für Ihre Unterstützung und den gemeinsam erzielten Erfolg. Andrea Schmitz2023-05-12 Ich wollte möglichst rasch und mit minimalem Aufwand eine Person fernhalten. Ein längeres Gespräch mit Frau Weber, ihre nützlichen fachlichen Hinweise und nicht zuletzt ihr deutliches Schreiben an die betroffene Person hat jeden weiteren Kontakt mit dieser Person erspart. Wenig Aufwand - große Wirkung. Ich würde auch mit einem komplexeren Anliegen wieder bei Frau Weber vor der Tür stehen. Wegen der guten Beratung - und überhaupt 😊 Patrick Baumfalk2023-05-07 Ich hatte vor kurzem das Vergnügen, mit Rechtsanwältin Simone Weber zusammenzuarbeiten und möchte hier meine Erfahrungen teilen. Simone Weber ist eine hochqualifizierte Juristin, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, insbesondere im Bereich der Führungskräfte. Ihre Kompetenz und ihr Engagement haben mich beeindruckt. Als ich Simone Weber kontaktierte, um rechtliche Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zu erhalten, reagierte sie prompt und nahm sich sofort Zeit für ein persönliches Gespräch. Schon während unseres ersten Treffens zeigte sie ein tiefes Verständnis für meine Situation und klare Kenntnisse im Arbeitsrecht. Sie hörte aufmerksam zu und stellte gezielte Fragen, um alle relevanten Informationen zu erfassen. Was mich besonders beeindruckte, war ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären. Sie nahm sich die Zeit, mir die verschiedenen Optionen und Risiken zu erläutern und half mir dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ihre Beratung war stets transparent, ehrlich und basierte auf einer gründlichen Analyse meiner rechtlichen Situation. Simone Weber zeigte auch eine bemerkenswerte Fähigkeit, auf meine Bedürfnisse als Führungskraft einzugehen. Sie verstand die spezifischen Herausforderungen, denen ich gegenüberstand, und beriet mich entsprechend. Ihre Expertise im Bereich des Arbeitsrechts für Führungskräfte war deutlich erkennbar, und sie konnte mir wertvolle Ratschläge geben, wie ich meine Rechte wahren und meine berufliche Position stärken konnte. Darüber hinaus war Simone Weber stets professionell und zuverlässig. Sie hielt alle vereinbarten Termine ein und reagierte zeitnah auf meine Anfragen. Ihre Kommunikation war klar und verständlich, und sie sorgte dafür, dass ich über den Fortschritt meines Falls stets informiert war. Insgesamt kann ich Rechtsanwältin Simone Weber uneingeschränkt empfehlen. Ihre Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und ihre Spezialisierung auf Führungskräfte machen sie zu einer herausragenden Wahl für all jene, die rechtliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen. Ihre professionelle und empathische Art, gepaart mit ihrer hervorragenden Beratung, schafft Vertrauen und Sicherheit. Ich bin äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit und werde sie bei Bedarf gerne wieder in Anspruch nehmen. Manuela Krahl-Röhnisch2023-05-07 Ich danke Frau Kollegin Weber. Diese wird von uns für die Wahrnehmung von Terminen in München immer wieder gern beauftragt. Zuverlässigkeit, schnelle und freundliche Unterstützung sind bei Ihr mit hoher Fachkompetenz gepaart. Danke Frau Kollegin. G. G.2023-02-23 Hallo Frau Weber, auf der Suche nach einem Anwalt wurden Sie mir empfohlen. Ich hatte gehört, dass Sie eine der besten RA in München sind und ich kann dies nur bestätigen. Sie hatten immer Zeit für mich und haben mir das gute Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Mit Ihrer langjährigen Erfahrung sowie fachlichen und persönlichen Kompetenz haben Sie mich optimal beraten und vertreten. Ich war perfekt über alle Schritte informiert und auch die Kosten waren für mich jederzeit transparent und nachvollziehbar. Herzlichen Dank für alles und auch herzlichen Dank an Ihr Team. Annette Wölfel2023-02-20 Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!! AWMehr laden