Die Weihnachtsfeier im Arbeitsrecht
"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel
Inhaltsverzeichnis
- Der Arbeitgeber hat die letzten Jahre immer eine Weihnachtsfeier veranstaltet hat und dieses Jahr soll es keine geben. Hat der Arbeitnehmer dann keinen Anspruch auf dieses Fest?
- Muss ich an einer Weihnachtsfeier wirklich teilnehmen und hat es arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ich nicht komme?
- Muss die Zeit der Teilnahme an der Weihnachtsfeier eigentlich vergütet werden?
- Der Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer als Einzigen von der Weihnachtsfeier ausschließen, geht das?
- Auf Weihnachtsfeiern wird gerne mal zu tief ins Glas geschaut. Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
- Im kleinen Rausch bietet einem der Chef auf der Weihnachtsfeier das Du an und ist am nächsten Tag beleidigt. Was tun?
- Es war eine sehr lange Feier und am nächsten Tag kommt man leider viel zu spät. Ist die Feier dann ein Entschuldigungsgrund?
- Ist der Arbeitnehmer versichert, wenn ein Unfall auf einer Weihnachtsfeier passiert?
Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeier im Unternehmen und Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber hat die letzten Jahre immer eine Weihnachtsfeier veranstaltet hat und dieses Jahr soll es keine geben. Hat der Arbeitnehmer dann keinen Anspruch auf dieses Fest?
Für die feierfreudigen Arbeitnehmer eine schlechte Nachricht: Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Weihnachtsfeier, selbst nicht wenn eine solche in den letzten Jahren stets auf Kosten des Arbeitgebers stattgefunden hat.
Das wird nun zwar die Weihnachtsmuffel freuen, aber diese stellen sich oft die Frage: Muss ich an einer Weihnachtsfeier wirklich teilnehmen und hat es arbeitsrechtliche Konsequenzen wenn ich das nicht will und auch nicht komme.
Hier erst mal die gute Nachricht- grundsätzlich gibt es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wenn man nicht teilnimmt. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Regelungen und in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen wird hierzu auch selten etwas verpflichtend geregelt. Eine Teilnahmepflicht besteht dann also nicht. Insbesondere gibt es keine Konsequenzen, wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet, was ja meist der Fall ist. Denn außerhalb der üblichen Arbeitszeit ist der Arbeitnehmer ja auch nicht verpflichtet zu arbeiten. Findet die Weihnachtsfeier aber während der regulären Arbeitszeit statt, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen, d.h. er muss ganz normal arbeiten, auch wenn alle anderen feiern.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit auf die anderen abwesenden Arbeitnehmer angewiesen ist und deshalb gar nicht arbeiten könnte und ihm auch keine andere zumutbare Tätigkeit zugewiesen werden könnte. Dann könnte er nach Hause gehen; aber selbstverständlich kann der Arbeitnehmer dies nicht eigenmächtig entscheiden. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall nicht arbeitenden Arbeitnehmern im Übrigen auch keinen Urlaubstag abziehen. Aber wollen Sie den Chef wirklich so vor den Kopf stoßen? Ein unjuristischer Tipp hierzu: Nehmen Sie teil, selbst wenn sie ein Weihnachtsmuffel sind und unterschätzen Sie nicht die soziale Komponente dieser Feiern. Und wenn Sie partout nicht wollen: Lassen Sie sich aus Gründen der Höflichkeit wenigstens eine wirklich gute Ausrede einfallen.
Muss die Zeit der Teilnahme an der Weihnachtsfeier eigentlich vergütet werden?
Bei einer Weihnachtsfeier außerhalb der üblichen Arbeitszeit ist diese Zeit nicht zu vergüten. Der Arbeitnehmer ist ja auch nicht verpflichtet teilzunehmen.
Der Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer als Einzigen von der Weihnachtsfeier ausschließen, geht das?
Es gibt keine Teilnahmepflicht, aber ein Teilnahmerecht. Also kann ein Ausschluss nicht ohne Weiteres stattfinden. Wenn alle Arbeitnehmer eingeladen sind, hat jeder Arbeitnehmer ein Teilnahmerecht. Willkürlicher Ausschluss eines Arbeitnehmers von einer Weihnachtsfeier ist durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen. Im Übrigen sollte sich ein Arbeitgeber ein solches Verhalten auch sehr gut überlegen, will er sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung oder des Mobbing ausgesetzt sehen. Freie Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer müssen übrigens nicht eingeladen werden, sie sind nämlich nicht mit den Arbeitnehmern vergleichbar.
Auf Weihnachtsfeiern wird gerne mal zu tief ins Glas geschaut und im Rahmen dessen kommt es zu Ungeschicklichkeiten oder Ausfällen. Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
Es gibt arbeitsrechtliche Nebenpflichten. Hierunter fallen natürlich nicht reine Ungeschicke, wie aus Versehen Wein auf die Hose des Chefs kleckern. Diese haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, allenfalls kann Entschuldigung am nächsten Tag angebracht sein. Anders allerdings bei der Verletzung von Nebenpflichten. Nachweisbaren Beleidigungen oder sexuellen Belästigungen, auch ein „Klaps auf den Po“ sind solche. Hier ist auch irrelevant, ob der Arbeitnehmer voll wie eine Haubitze war.
Ein solches Verhalten kann zu einer Abmahnung, einer verhaltensbedingten Kündigung, in schweren Fällen sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Man sollte sich als Arbeitnehmer also mehr als zurückhalten, will man nicht nach der Feier ohne Job dastehen. Ein Glas weniger ist da oft mehr. Grobe Beleidigungen mit Schimpfwörtern, den Stinkefinger zeigen, dem Chef erklären, er habe ihm gar nichts zu sagen und man würde seine Weisungen nicht befolgen oder ihn z.B. als Betrüger, Gauner, Halsabschneider bezeichnen kann laut Bundesarbeitsgericht zu einer fristlosen Kündigung führen.
Im kleinen Rausch bietet einem der Chef auf der Weihnachtsfeier das Du an und ist am nächsten Tag beleidigt, weil man ihn weiter Duzt. Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
Man muss keine Konsequenzen befürchten, es droht also keine Abmahnung. Wenn sich der Chef das dann aber verbittet, muss man dies auch akzeptieren- denn sonst droht eine Abmahnung falls man den Chef weiter duzt. Also eher vorsichtig sein und abwarten, ob der Chef einen am nächsten Tag immer noch duzt, falls nicht: auch Chefs können mal kleine Ausfälle haben.
Es war eine sehr lange Feier und am nächsten Tag kommt man leider viel zu spät weil man verschlafen hat. Ist die Feier dann ein Entschuldigungsgrund?
Es gilt: Wer feiern kann, der kann auch arbeiten. Selbstverständlich ist die Weihnachtsfeier kein Entschuldigungsgrund. Auch wenn manche Chefs da mal ein Auge zudrücken, würde ich mich als Arbeitnehmer nicht auf das Entgegenkommen des Chefs verlassen. Die überlange und feuchtfröhliche Weihnachtsfeier ist nämlich kein Entschuldigungsgrund, um zu spät zu kommen oder gar am nächsten Tag zu fehlen.
Ein Kater ob des regen Alkoholzuspruches ist im Übrigen auch kein Krankheitsgrund, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründen könnte. Im unentschuldigtem Zuspätkommen oder gar Fehlens am Tag nach dem Feiern ist eine Pflichtverletzung gegeben und der Arbeitnehmer muss mit einer Abmahnung rechnen.
Ist der Arbeitnehmer versichert wenn ein Unfall auf einer Weihnachtsfeier passiert?
Die Weihnachtsfeier des Unternehmens ist eine betriebliche Veranstaltung, selbst wenn sie im Restaurant um die Ecke stattfindet. Also besteht auch Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt aber nur wenn der Unfall bei einer Tätigkeit stattfindet, die mit dem Gemeinschaftszweck der Veranstaltung vereinbar sind, also Essen, Spiele, Tanzen etc. Auch der direkte Weg zur Feier und der direkte Heimweg von der Feier nach deren Ende, also ohne Umwege, ist versichert.
Aber Achtung, beendet der Chef die Feier offiziell und man feiert dann fröhlich noch einige Stunde weiter, entfällt der Versicherungsschutz bei einem dann stattfindenden Unfall. Denn in diesem Fall war die Feier beendet und der Unfall ist nicht mehr der betrieblichen Veranstaltung zuzurechnen.
In diesem Sinne, eine fröhliche Feier!
Ihre Vorteile
- 25 Jahre Berufserfahrung
- Schnelle Termine
- Persönliche Beratung
- Effektive Lösungen
- Stressfreier Ablauf
- Zuverlässig & Transparent
- 5.000+ Mandanten
Anfahrt
Mandantenstimmen
Mehmet Tokgöz2024-06-06 Sehr gute Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht, sehr empfehlenswert. Wolfgang Moderegger2024-04-17 Ich habe die Dienste von Rechtsanwältin Simone Weber bereits mehrfach in Anspruch genommen, speziell im Bereich des Immobilien- und Mietrechts. Ich bin äußerst zufrieden mit der Qualität der Beratung und der daraus resultierenden Ausarbeitungen. Die Kanzlei hat sich mit Themen wie Gebäudemodernisierung, Mietsteigerungspotenziale und der Umlage von Modernisierungskosten auseinandergesetzt und dabei stets Lösungen präsentiert, die sowohl präzise als auch leicht umsetzbar waren. Frau Weber arbeitet schnell, zuverlässig und lösungsorientiert. Ihre Ausarbeitungen sind nicht nur sofort einsetzbar, sondern auch für meine Mieter verständlich. Ich kann Frau Weber ohne Zweifel weiterempfehlen und werde auch zukünftig gerne auf ihre Expertise zurückgreifen. Yuriy Hrubryn2023-12-08 Die Rechtsberatung wegen des Mietstreits war sehr professionell und die Verhandlungen mit der Gegenseite wurden sehr durchgedacht und vorausschauend von Frau RAin Weber geführt. Ich kann Frau RAin Weber uneingeschränkt weiterempfehlen! Eine sympathische Person & Expertin auf ihrem Gebiet! Vielen Dank für Ihr Engagement!!! Markus Koch2023-06-15 Rechtsanwältin Weber wurde uns im Bekanntenkreis empfohlen und diese Empfehlung möchten und können wir sehr gerne weitergeben. Wir sind mehr als froh, dass uns Simone Weber in unserer Mietrechtsangelegenheit beraten hat. Außergerichtlich und auch vor Gericht selbst. Wir haben uns von Frau Weber über den gesamten Streitfall hinweg immer bestens beraten gefühlt. Insbesondere hat sie es nicht nur juristisch verstanden, uns stets ein gutes Gefühl zu geben, sondern schaffte es immer wieder, den durch die Gegenseite provozierten emotionalen Stress abzumildern und uns auch hier, ein stets gutes Gefühl zu geben. Frau Rechtsanwältin Weber war für uns immer kurzfristig erreichbar und hat jederzeit auf Fragen und Anliegen reagiert. Wir danken Frau Weber von Herzen für Ihre Unterstützung und den gemeinsam erzielten Erfolg. Andrea Schmitz2023-05-12 Ich wollte möglichst rasch und mit minimalem Aufwand eine Person fernhalten. Ein längeres Gespräch mit Frau Weber, ihre nützlichen fachlichen Hinweise und nicht zuletzt ihr deutliches Schreiben an die betroffene Person hat jeden weiteren Kontakt mit dieser Person erspart. Wenig Aufwand - große Wirkung. Ich würde auch mit einem komplexeren Anliegen wieder bei Frau Weber vor der Tür stehen. Wegen der guten Beratung - und überhaupt 😊 Patrick Baumfalk2023-05-07 Ich hatte vor kurzem das Vergnügen, mit Rechtsanwältin Simone Weber zusammenzuarbeiten und möchte hier meine Erfahrungen teilen. Simone Weber ist eine hochqualifizierte Juristin, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, insbesondere im Bereich der Führungskräfte. Ihre Kompetenz und ihr Engagement haben mich beeindruckt. Als ich Simone Weber kontaktierte, um rechtliche Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zu erhalten, reagierte sie prompt und nahm sich sofort Zeit für ein persönliches Gespräch. Schon während unseres ersten Treffens zeigte sie ein tiefes Verständnis für meine Situation und klare Kenntnisse im Arbeitsrecht. Sie hörte aufmerksam zu und stellte gezielte Fragen, um alle relevanten Informationen zu erfassen. Was mich besonders beeindruckte, war ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären. Sie nahm sich die Zeit, mir die verschiedenen Optionen und Risiken zu erläutern und half mir dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ihre Beratung war stets transparent, ehrlich und basierte auf einer gründlichen Analyse meiner rechtlichen Situation. Simone Weber zeigte auch eine bemerkenswerte Fähigkeit, auf meine Bedürfnisse als Führungskraft einzugehen. Sie verstand die spezifischen Herausforderungen, denen ich gegenüberstand, und beriet mich entsprechend. Ihre Expertise im Bereich des Arbeitsrechts für Führungskräfte war deutlich erkennbar, und sie konnte mir wertvolle Ratschläge geben, wie ich meine Rechte wahren und meine berufliche Position stärken konnte. Darüber hinaus war Simone Weber stets professionell und zuverlässig. Sie hielt alle vereinbarten Termine ein und reagierte zeitnah auf meine Anfragen. Ihre Kommunikation war klar und verständlich, und sie sorgte dafür, dass ich über den Fortschritt meines Falls stets informiert war. Insgesamt kann ich Rechtsanwältin Simone Weber uneingeschränkt empfehlen. Ihre Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und ihre Spezialisierung auf Führungskräfte machen sie zu einer herausragenden Wahl für all jene, die rechtliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen. Ihre professionelle und empathische Art, gepaart mit ihrer hervorragenden Beratung, schafft Vertrauen und Sicherheit. Ich bin äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit und werde sie bei Bedarf gerne wieder in Anspruch nehmen. Manuela Krahl-Röhnisch2023-05-07 Ich danke Frau Kollegin Weber. Diese wird von uns für die Wahrnehmung von Terminen in München immer wieder gern beauftragt. Zuverlässigkeit, schnelle und freundliche Unterstützung sind bei Ihr mit hoher Fachkompetenz gepaart. Danke Frau Kollegin. G. G.2023-02-23 Hallo Frau Weber, auf der Suche nach einem Anwalt wurden Sie mir empfohlen. Ich hatte gehört, dass Sie eine der besten RA in München sind und ich kann dies nur bestätigen. Sie hatten immer Zeit für mich und haben mir das gute Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Mit Ihrer langjährigen Erfahrung sowie fachlichen und persönlichen Kompetenz haben Sie mich optimal beraten und vertreten. Ich war perfekt über alle Schritte informiert und auch die Kosten waren für mich jederzeit transparent und nachvollziehbar. Herzlichen Dank für alles und auch herzlichen Dank an Ihr Team. Annette Wölfel2023-02-20 Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!! AWMehr laden