Corona Virus- Fragen und wichtige rechtliche Antworten. Quarantäne, Arbeitsrecht, Reiserecht
"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel
Inhaltsverzeichnis
- Nur weil ich mit einem Kranken Kontakt hatte, bin ich ansteckungsverdächtig?
- Gilt dies auch, wenn ich den Kollegen nur auf dem Gang gesehen habe?
- Wer ordnet Quarantäne an, was ist hierbei zu akzeptieren und wie lange dauert diese?
- Darf ich nicht mehr raus? Dürfen die in meine Wohnung? Was muss ich tun?
- Wie lange dauert das Ganze?
- Was passiert, wenn ich den Anordnungen des Gesundheitsamts nicht Folge leiste?
- Wenn ich in Quarantäne bin, kann ich nicht arbeiten. Kriege ich dann noch mein Gehalt?
- Was ist, wenn ich Homeoffice habe und bei mir der Verdacht einer Ansteckung besteht?
- Muss ich noch eine Dienstreise nach China oder in gefährdete Gebiete antreten?
- Die Angst ist da, muss ich meine Reise antreten?
- Was ist, wenn ich nur ein Hotel gebucht habe?
- Was passiert bei behördlicher Quarantäne im Gebiet des Hotels?
- Ich bin schon im Ausland und sitze in Quarantäne fest. Und nun?
1. Was man zur Quarantäne wissen sollte
Der Corona Virus ist nun auch in Deutschland in aller Munde, gottseidank bislang nur im übertragenen Sinn. Viele Menschen scheinen Angst zu haben oder mittlerweile zu entwickeln, weil sie sich von der Angst anstecken lassen. Hysterie möchte ich es noch nicht nennen und ich hoffe, sie entwickelt sich auch nicht. Auch ich bin nicht völlig frei von einer gewissen Angst, nicht vor einer Erkrankung, eher davor, 14 Tage zu Hause zu sitzen.
Allerdings lese ich in letzter Zeit gerade in den sozialen Medien zahlreiche Fragen und schlichtweg falsche Antworten. Die Zahl der vermeintlichen „Spezialisten“ wächst und die Zahl der verunsicherten Menschen damit auch. Deshalb zu den wichtigsten juristischen Fragen jetzt fundierte Antworten. Neutrale Aufklärung scheint jetzt nötig zu sein.
Nur weil ich mit einem Kranken Kontakt hatte, bin ich ansteckungsverdächtig?
Ansteckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, selbst wenn sie z.B. nicht offensichtlich krank ist. Eine Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
Wenn Ihr Arbeitskollege sich also leider angesteckt hat und Sie mit diesem Kontakt hatten, so sind Sie ansteckungsverdächtig. Manche sagen mittlerweile sogar schon krankheitsverdächtig. Dies wohl aber erst, wenn Sie selbst Anzeichen der Erkrankung zeigen, Fieber, Halsschmerzen, Husten.
Gilt dies auch, wenn ich den Kollegen nur auf dem Gang gesehen habe?
Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gibt es keinen allgemein gültigen Maßstab, der alle möglichen Fälle erfasst. Das wäre wohl auch zu viel verlangt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass je größer und folgenschwerer der u.U. eintretende Schaden der Ansteckung von weiteren Personen ist, desto geringere Anforderungen werden an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung gestellt. Logisch, je höher die Gefahr, dass jemand angesteckt wird, desto geringere Voraussetzungen werden daran gestellt, dass Sie sich angesteckt haben könnten.
Wer ordnet Quarantäne an, was ist hierbei zu akzeptieren und wie lange dauert diese?
Generell zuständig für die Anordnung einer Quarantäne ist das Gesundheitsamt. Zunächst wird Sie dieses in der Regel anhören und Sie darüber aufklären, warum bei Ihnen der Verdacht einer Ansteckung besteht. Wenn das Amt dann über die Anordnung einer Quarantäne entscheidet und diese anordnet, kann es entscheiden, ob diese zu Hause oder in einem Krankenhaus erfolgt.
Darf ich nicht mehr raus? Dürfen die in meine Wohnung? Was muss ich tun?
Das Gesundheitsamt wird Ihnen dann bei Quarantäne zu Hause untersagen, Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen und Sie dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, mit denen Sie nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Zudem ist anzunehmen, dass Ihre gesamte Familie unter Quarantäne gestellt wird.
Wie lange dauert das Ganze?
Die Dauer der Quarantäne orientiert sich an der möglichen Ansteckungszeit. Medizinisch ausgedrückt: Aus der maximalen Inkubationszeit zwischen einer möglichen Ansteckung und dem ersten Auftauchen von Krankheitssymptomen. Laut meiner Kenntnis sind dies in der Regel 14 Tage.
Was passiert, wenn ich den Anordnungen des Gesundheitsamts nicht Folge leiste?
Zum einen könnte das Gesundheitsamt dann zwangsweise, allerdings mittels Gerichtbeschlusses, Sie in eine geeignete abgeschlossenen Einrichtung einweisen lassen. Das wird in der Regel ein Krankenhaus sein. Ja, Ihr Grundrecht der Freiheit der Person kann eingeschränkt werden.
2. Arbeitsrechtliche Antworten
Wenn ich in Quarantäne bin, kann ich nicht arbeiten. Kriege ich dann noch mein Gehalt?
Bei Arbeitnehmern sind zwei Fälle zu unterscheiden. Im ersten Fall sind Sie tatsächlich erkrankt. Im zweiten Fall besteht nur der Verdacht einer Erkrankung:
Was ist, wenn ich Homeoffice habe und bei mir der Verdacht einer Ansteckung besteht?
Wenn bei Ihnen nur der Verdacht einer Ansteckung besteht und Sie deshalb unter Quarantäne stehen, sind Sie nicht krank. Sie könnten also ganz normal mit Ihrem PC und dem Telefon auch von zu Hause arbeiten. Sie dürfen zwar keine unmittelbaren Termine mit anderen Menschen face-to-face wahrnehmen, aber ansonsten können und müssen Sie auch arbeiten. Dies gebietet Ihre Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dies insbesondere, wenn es bei Ihnen im Betrieb üblich ist, dass Sie auch von zu Hause aus arbeiten dürfen. Also die Homeofficemöglichkeit besteht.
Muss ich noch eine Dienstreise nach China oder in gefährdete Gebiete antreten oder darf ich mich weigern?
Grundsätzlich müssen Sie natürlich Anordnungen des Arbeitgebers Folge leisten. Aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers darf er von Ihnen natürlich auch weiterhin verlangen, dass Sie nach Köln fahren, um einen Kunden zu besuchen. Dies betrifft im Übrigen auch Messebesuche – insoweit diese nicht ohnehin abgesagt werden.
3. Fragen und Antworten zum Reiserecht
Die Angst ist da und ich habe bereits eine Reise ins Ausland bei einem Veranstalter gebucht. Muss ich die antreten? Was ist, wenn ich in Quarantäne muss oder erkrankt bin?
Die reine Angst vor einer Ansteckung ist kein Rücktrittsgrund von einer Reise, es sei denn es besteht eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Was ist, wenn ich nur ein Hotel gebucht habe?
Hierbei handelt es sich nicht um einen reiserechtlichen Vertrag, sondern um einen Beherbungsvertrag, und wer Angst hat oder gar krank ist, muss grundsätzlich trotz allem die Storno-Kosten zahlen. Denn Sie tragen das Risiko, dass Sie das Hotel nicht nutzen, egal aus welchem Grund, ob verschuldet oder unverschuldet.
Was passiert bei behördlicher Quarantäne in dem Gebiet, in dem das Hotel liegt?
Wird das Zielgebiet oder das Hotels selbst behördlich unter Quarantäne gestellt oder ist nicht mehr zugänglich, weil Sie überhaupt nicht mehr an den Urlaubsort gelangen können, kann das Hotel seine Leistung nicht mehr erbringen und Sie müssen auch nichts zahlen.
Ich bin schon im Ausland und sitze in Quarantäne fest. Und nun?
Wenn Sie selbst die Reise gebucht haben, also einen Flug und ein Hotel im Ausland, und dort festsitzen und den Aufenthalt verlängern, neue Flüge buchen müssen, haben Sie leider schlichtweg Pech gehabt. Sie werden für die neuen Kosten selbst aufkommen müssen.
Haben Sie keine Angst, es lohnt sich nicht
Es gibt dieses schöne Zitat: Wir werden alle sterben, nur nicht heute, und die meisten von uns sicherlich nicht an Corona.
Das Wichtigste ist und bleibt in meinen Augen, ruhig zu bleiben, sich die Hände zu waschen und weiterhin sein normales Leben zu leben. Bleiben Sie gesund! Und falls es Sie doch treffen sollte, wissen Sie jetzt zumindest, wie Sie abgesichert sind.
Weitere Links und Telefonnummern finden Sie hier:
Coronavirus-Hotline des bayerische Gesundheitsministerium: Tel. 09131 6808-5101.
Im Verdachtsfall wenden Sie sich telefonisch an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117
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Mehmet Tokgöz2024-06-06 Sehr gute Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht, sehr empfehlenswert. Wolfgang Moderegger2024-04-17 Ich habe die Dienste von Rechtsanwältin Simone Weber bereits mehrfach in Anspruch genommen, speziell im Bereich des Immobilien- und Mietrechts. Ich bin äußerst zufrieden mit der Qualität der Beratung und der daraus resultierenden Ausarbeitungen. Die Kanzlei hat sich mit Themen wie Gebäudemodernisierung, Mietsteigerungspotenziale und der Umlage von Modernisierungskosten auseinandergesetzt und dabei stets Lösungen präsentiert, die sowohl präzise als auch leicht umsetzbar waren. Frau Weber arbeitet schnell, zuverlässig und lösungsorientiert. Ihre Ausarbeitungen sind nicht nur sofort einsetzbar, sondern auch für meine Mieter verständlich. Ich kann Frau Weber ohne Zweifel weiterempfehlen und werde auch zukünftig gerne auf ihre Expertise zurückgreifen. Yuriy Hrubryn2023-12-08 Die Rechtsberatung wegen des Mietstreits war sehr professionell und die Verhandlungen mit der Gegenseite wurden sehr durchgedacht und vorausschauend von Frau RAin Weber geführt. Ich kann Frau RAin Weber uneingeschränkt weiterempfehlen! Eine sympathische Person & Expertin auf ihrem Gebiet! Vielen Dank für Ihr Engagement!!! Markus Koch2023-06-15 Rechtsanwältin Weber wurde uns im Bekanntenkreis empfohlen und diese Empfehlung möchten und können wir sehr gerne weitergeben. Wir sind mehr als froh, dass uns Simone Weber in unserer Mietrechtsangelegenheit beraten hat. Außergerichtlich und auch vor Gericht selbst. Wir haben uns von Frau Weber über den gesamten Streitfall hinweg immer bestens beraten gefühlt. Insbesondere hat sie es nicht nur juristisch verstanden, uns stets ein gutes Gefühl zu geben, sondern schaffte es immer wieder, den durch die Gegenseite provozierten emotionalen Stress abzumildern und uns auch hier, ein stets gutes Gefühl zu geben. Frau Rechtsanwältin Weber war für uns immer kurzfristig erreichbar und hat jederzeit auf Fragen und Anliegen reagiert. Wir danken Frau Weber von Herzen für Ihre Unterstützung und den gemeinsam erzielten Erfolg. Andrea Schmitz2023-05-12 Ich wollte möglichst rasch und mit minimalem Aufwand eine Person fernhalten. Ein längeres Gespräch mit Frau Weber, ihre nützlichen fachlichen Hinweise und nicht zuletzt ihr deutliches Schreiben an die betroffene Person hat jeden weiteren Kontakt mit dieser Person erspart. Wenig Aufwand - große Wirkung. Ich würde auch mit einem komplexeren Anliegen wieder bei Frau Weber vor der Tür stehen. Wegen der guten Beratung - und überhaupt 😊 Patrick Baumfalk2023-05-07 Ich hatte vor kurzem das Vergnügen, mit Rechtsanwältin Simone Weber zusammenzuarbeiten und möchte hier meine Erfahrungen teilen. Simone Weber ist eine hochqualifizierte Juristin, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, insbesondere im Bereich der Führungskräfte. 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Sie verstand die spezifischen Herausforderungen, denen ich gegenüberstand, und beriet mich entsprechend. Ihre Expertise im Bereich des Arbeitsrechts für Führungskräfte war deutlich erkennbar, und sie konnte mir wertvolle Ratschläge geben, wie ich meine Rechte wahren und meine berufliche Position stärken konnte. Darüber hinaus war Simone Weber stets professionell und zuverlässig. Sie hielt alle vereinbarten Termine ein und reagierte zeitnah auf meine Anfragen. Ihre Kommunikation war klar und verständlich, und sie sorgte dafür, dass ich über den Fortschritt meines Falls stets informiert war. Insgesamt kann ich Rechtsanwältin Simone Weber uneingeschränkt empfehlen. Ihre Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und ihre Spezialisierung auf Führungskräfte machen sie zu einer herausragenden Wahl für all jene, die rechtliche Unterstützung in diesem Bereich benötigen. Ihre professionelle und empathische Art, gepaart mit ihrer hervorragenden Beratung, schafft Vertrauen und Sicherheit. Ich bin äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit und werde sie bei Bedarf gerne wieder in Anspruch nehmen. Manuela Krahl-Röhnisch2023-05-07 Ich danke Frau Kollegin Weber. Diese wird von uns für die Wahrnehmung von Terminen in München immer wieder gern beauftragt. Zuverlässigkeit, schnelle und freundliche Unterstützung sind bei Ihr mit hoher Fachkompetenz gepaart. Danke Frau Kollegin. G. G.2023-02-23 Hallo Frau Weber, auf der Suche nach einem Anwalt wurden Sie mir empfohlen. Ich hatte gehört, dass Sie eine der besten RA in München sind und ich kann dies nur bestätigen. Sie hatten immer Zeit für mich und haben mir das gute Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Mit Ihrer langjährigen Erfahrung sowie fachlichen und persönlichen Kompetenz haben Sie mich optimal beraten und vertreten. Ich war perfekt über alle Schritte informiert und auch die Kosten waren für mich jederzeit transparent und nachvollziehbar. Herzlichen Dank für alles und auch herzlichen Dank an Ihr Team. Annette Wölfel2023-02-20 Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!! AWMehr laden