Rechtsschutzversicherungen verunsichern Mandanten: Freie Rechtsanwaltswahl für Versicherungsnehmer


"Herzlichen Dank an eine großartige Anwältin, absolut kompetent, überlegt, geduldig und einfühlsam! Wir haben uns verstanden und sehr gut
aufgehoben gefühlt. Jederzeit gerne wieder. Besten Dank und alles alles Gute für Sie!" Annette Wölfel

Heute hatte ich gleich zwei Mandanten, die äußerst irritiert waren. Es ging einmal um eine arbeitsrechtliche und dann um eine mietrechtliche Kündigung.  

Sie hatten bei ihrer Rechtsschutzversicherungen angerufen und mitgeteilt, sie hätten eine Kündigung bekommen und  nachgefragt, ob sie dahingehend einen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragen können.

Und mal wieder haben die Mitarbeiter der betroffenen Rechtsschutzversicherung, u.a. die D.A.S., nicht darüber informiert, dass die Mandanten zu jedem Anwalt ihrer Wahl gehen können. Nein, es wurde ausdrücklich ein Rechtsanwalt der Wahl der Versicherung vorgeschlagen und mitgeteilt, man würde raten, diesen zu beauftragen. Die eine Mandantin teilte sogar mit, sie habe aber bereits eine sehr gute Rechtsanwältin, zu der wolle sie gehen. Nicht, dass die Versicherungsmitarbeiterin dann mitgeteilt hätte, dies können sie natürlich.

Nein, es wurde auch noch mitgeteilt, diese Rechtsanwältin würde man nicht empfehlen; allerdings leider nicht mit dem Hinweis: weil die Rechtsanwältin auf dieser Empfehlungsliste der Versicherung nicht verzeichnet ist. HALLO? Das nenne ich mal frech. Zudem beide Mandanten ausdrücklich nicht darüber aufgeklärt worden sind, dass sie natürlich zu jedem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen können. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält hierzu eindeutig Regelungen, die die Versicherungsnehmer, also Mandanten schützen.

Danach sind Versicherungsnehmer jederzeit berechtigt, im Rahmen eines Versicherungsfalles einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens frei zu wählen. Und selbstverständlich müssen die  Rechtsschutzversicherungen auch in diesem Fall die Vergütung des gewünschten Rechtsanwalts übernehmen.  Rechtschutzversicherung dürfen diese freie Rechtsanwaltswahl auch nicht einschränken, das wäre unzulässig.

Als Rechtsanwalt bin ich sehr verärgert über dieses immer mehr zunehmende Gebahren der Rechtsschutzversicherungen, die die Mandanten hiermit verunsichern und offensichtlich auch bewußt nicht aufklären

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