Wieder eine Airline pleite. Was Sie als Passagier nun wissen sollten.
Jetzt hat es VLM getroffen und damit die Passagiere, die ein Ticket gekauft und natürlich bezahlt haben. VLM hatte noch im Mai Gläubigerschutz vom belgischen Handelsgericht bekommen, aber es trotzdem nicht geschafft. Betroffen hiervon ist insbesondere der Bodensee-Flughafen Friedrichshafen und alle Passagiere, die ab Montag mit VLM nach Berlin, Düsseldorf und Hamburg fliegen wollten. Sie werden nicht mehr befördert und viele wissen nicht, was nun? Zudem VLM ihre Webseite gleich mal vom Netz genommen hat- auch nicht schön.
Gut abgesichert sind diejenigen, die eine Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht haben. Dieser ist für den Ausfall des Fluges verantwortlich und muss für Ersatz sorgen. Gut abgesichert sind auch diejenigen, die eine freiwillige Reiseversicherung bei einer Insolvenz des Flugunternehmens abgeschlossen haben. Diese erhalten ihr Geld zurück.
Insolvenz- für viele eine bittere und teure Pille
Alle anderen werden eher Pech haben. Zwischen dem Passagiert und der Airline existiert ein Luftbeförderungsvertrag. Dieser wird nunmehr im Rahmen der Insolvenz abgewickelt. Im Falle von VLM nach belgischem Recht. Hätte es eine deutsche Airline getroffen nach deutschem Recht. Bei einer Rückabwicklung des Vertrages könnte man als Passagier zwar vom Vertrag zurücktreten und würde dann den Ticketpreis erstattet erhalten – aber leider eben nicht, wenn die Fluggesellschaft in die Insolvenz gegangen ist. In der Insolvenz ist der Passagier nur noch Insolvenzgläubiger, d.h. man stellt sich mit vielen anderen Gläubigern in die Schlange und bekommt, wenn überhaupt, nur eine Quotenzahlung aus dem Geld was am Schluss noch da ist, z.B. 10 % des Ticketpreises. Teilweise gibt es aber leider auch gar nichts, nämlich wenn keinerlei Gelder mehr da sind, die an die normalen Insolvenzgläubiger zu verteilen wären.
Forderungsanmeldung
Die Forderung auf Rückzahlung des Ticketpreises wird also zur einfachen Insolvenzforderung und diese muss man bei dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür benötigen Sie auch keinen Rechtsanwalt. Sie müssen lediglich dem Insolvenzverwalter innerhalb der Anmeldefrist schriftlich mitteilen, dass Sie Ihre Insolvenzforderung anmelden, um welche Forderung es sich hierbei handelt-eine Forderung aus Luftbeförderungsvertrag- und nachweisen, dass man das Ticket gekauft und gezahlt hat. Wer der Insolvenzverwalter ist, erfährt man in der Regel bei der Fluggesellschaft selbst oder in jedem Fall bei dem zuständigen Insolvenzgericht.
Kein Ersatz von weiteren Kosten
Kriegen Sie als Passagier, denn die Anreisekosten ersetzt, wenn Sie in Unkenntnis der Insolvenz sogar noch zum Flughafen gefahren sind oder vielleicht die Kosten ersetzt, den ein neuer Flug mehr kostet?
Mangels Pflichtverletzung der Fluggesellschaft leider nein. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass die insolvente Fluggesellschaft Ihnen einen anderweitigen Flug zahlt. Nach der Insolvenzanmeldung geht bei der Fluggesellschaft gar nichts mehr. Diese darf keine Geschäfte mehr abschließen, die für sie mit Kosten verbunden wäre. Also müssen Sie wohl oder übel, den neuen Flug selbst zahlen und bleibe leider auch auf den anderen Aufwendungen sitzen.
Kreditkartenzahlung = Geld zurück?
In einigen Foren liest man immer wieder, man solle die Zahlung doch von seiner Kreditkarte zurückbuchen lassen. Dafür müsse man ja nur der Zahlung widersprechen. Wenn es so einfach wäre.
Widersprechen kann man nur, wenn die Zahlung der Fluggesellschaft noch nicht gutgeschrieben worden ist, also noch nicht auf deren Konto verbucht wurde. Also sollten Sie als Passagier in jedem Fall schnell widersprechen, vielleicht ist das Geld noch nicht gutgeschrieben. Falls doch, hat auch der Kreditkartenkunde Pech gehabt, denn die Kreditkartenfirma übernimmt für die Leistung, die mit der Kreditkarte gezahlt wird selbstverständlich keine eigene Haftung.
Update aktuelle EMail-Mitteilung der VLM von heute
Laut Mitteilung eines betroffenen Passagiers verschickte die VLM heute nachstehende Email. Danke für die Zustimmung diese hier zu veröffentlichen.Man solle sich an die Kredtikartenfirma wenden. Da bin ich ja mal gespannt, was die Kreditkartenfirmen im Einzelnen dazu mitteilen werden.
Sind Sie auch betroffen? Ich freue mich, wenn Sie hierzu berichten! Schreiben Sie mir einen Kommentar.
Rechtsanwältin Simone Weber, München
Guten Tag,
sind auch betroffen und wollten im August nach Berlin fliegen ab Friedrichshafen – Ticket sind schon im Januar gebucht und bezahlt worden.
Laut Kreditkarte sind Konkurse nicht abgedeckt und somit kann KEIN Geld auf diese Weise zurückgeholt werden.
Am ärgerlichsten wenn nicht dreist ist fluege.de wo gebucht wurde.
Da haben wir die Anfrage gestellt wie der weitere Vorgang ist und erhielten erstmals diese Rückantwort (ein Satz daraus):
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre E-Mail an fluege.de.
Leider können wir die Beantwortung Ihrer Anfrage – aufgrund des aktuellen Anfragevolumens über den Mailkontakt service@fluege.de -nicht bearbeiten.
Danach kam noch ein eMail zur Information das VLM Konkurs ist und bitte lesen sie diesen Satz:
Wir leiten die nicht genutzten Flüge Ihrer Buchung 10608xxx / T4NKB6_xxxx zur Erstattung an die entsprechende Fluggesellschaft weiter. Ob es zu einer Erstattung kommt, können wir Ihnen nicht zusichern. Sobald jedoch die Fluggesellschaft Ihre Flugscheine erstattet hat, erhalten Sie automatisch eine Gutschrift auf das bei der Buchung angegebene Konto bzw. Kreditkartenkonto.
Wir verzichten auf die in unseren AGB hinterlegten Stornierungsgebühren in Höhe von 50,00 EUR. Die bei der Buchung angefallenen Vermittlungsgebühren behalten wir jedoch gemäß den Bestimmungen unserer AGB ein.
Wir bitten Sie, in der Zwischenzeit von weiteren Rückfragen diesbezüglich an uns abzusehen.
Somit ist das Geld weg. Ärgern tut uns rein die Art von fluege.de
Christian Jansen
Das verstehe ich völlig Herr Jansen. Deshalb kann es oft sinnvoller sein bei einem Reisebüro zu buchen. Die Kosten sind auch nicht wesentlich höher und die Mitarbeiter sind in der Regel sehr bemüht, den Reisenden auch in solchen Situationen wirklich irgendwie zu helfen. Schöne Grüße aus München.
Hallo Frau Weber,
am Tag der Pressemitteilungen über die Insolvenz bin ich, wie in den Pressemitteilungen vom Flughafen und der Airline beschrieben, vorgegangen. Ich habe bei dem Kreditkartenunternehmen angerufen und darum gebeten die Zahlung zurück zu buchen. Daraufhin wurde mir ein Schreiben zugesandt, dass ich diverse Nachweise (Buchungen, Pressemitteilungen, etc.) vorlegen muss. Außerdem solle ich mich erst an die Insolvenzverwaltung wenden. Wenn ich von dieser innerhalb von 60 Tagen keine Antwort erhate, solle ich mich umgehend mit dem Schriftverkehr melden. Anschließend habe ich alle Nachweise über die Buchung dem Kreditkarten vorgelegt und nochmal darum gebeten, wie in den Pressemitteilungen geschrieben, die Zahlung zurück zu holen.
Heute erhalte ich, nach mehr als 2 Wochen Warten, eine Antwort auf mein letztes Schreiben. Zitat:
„Es ist für den Reklamationsfall gemäß unserer Regularien, an die sich alle beteiligten Parteien halten müssen, notwendig, dass Sie sich zunächst an die Insolvenzverwaltung wenden. Erhalten Sie einen abschlägigen Bescheid oder innerhalb von 60 Tagen keinen Bescheid, wenden Sie sich bitte umgehend mit dem Schriftverkehr an uns.“
Ob es bei anderen Kreditkartenunternehmen auch so ist, kann ich nicht sagen. Mit dem empfohlenen Vorgehen von Airline und Flughafen habe ich leider zu viel Zeit verloren. Bis zum 19.7 müssen die Ansprüche bei der Insolvenzverwaltung angemeldet sein. Über 400€ verloren. Ärgerlich…!
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Wolter
Leider habe auch ich die entsprechenden schlechten Erfahrungen gemacht Nachdem ich am 23.06.16 von der VLM-Insolvenz erfahren habe, habe ich zunächst versucht, telefonich die Plattform Opodo zu erreichen, über die ich die Flüge gebucht habe. Hier war kein Durchkommen. Daraufhin rief ich meine Kreditkartenfirma an, die mir zusagte, dass eine Rückbuchung noch möglich sei. Daraufhin schickte ich am 24.06.16 eine entsprechende Reklamatin ab. Auf diese erhielt ich zunächst nur eine Mail, dass „wegen erhöhten Arbeitsaufkommens“ die Bearbeitung vier Wochen dauern würde. Am 30.07.16 erhielt ich nun ein Schreiben der Kredikarenfirma, in dem ich aufgefordert werde, nachzuweisen, dass die Forderung beim Insolvenzgericht angemeldet wurde. Trotz Suche im Internet konnte ich nur herausfinden, dass VLM seinen Sitz in Antwerpen/Belgien hat, aber keine Postanschrift, Mailanschrift, Telefonnummer oder ähnlcihes. Wie soll ich bitte herausfinden, wer der Insolvenzverwalter ist und wie man diesen erreichen kann? Ich bin damit einverstanden, dass diese Mail veröffentlicht wird.
Ich würde anraten, bei dem zuständigen Insolvenzgericht anzurufen und dies schlichtweg dort zu erfahren.
Hallo Frau Weber,
es gibt eine gute Nachricht!
Ich habe meine Forderung doch noch beim zuständigen Insolvenzgericht angemeldet. Von dort habe ich, wie erwartet, einen abschlägigen Bescheid bekommen. Totally lost!
Damit habe ich mich wieder an das Kreditkartenunternehmen gewandt, das mir Summe von über 400€ erstattet hat. Mit dem Hinweis „unter Vorbehalt“. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Bank innerhalb einer gewissen Frist der Rückbuchung widersprechen kann. Das ist zum Glück nicht passiert!
Ich freue mich, dass es doch noch geklappt hat!
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Wolter
Sehr geehrter Herr Wolter, das freut mich für Sie!
Mit schönen Grüßen aus München
Simone Weber